Hauptschulabschlussprüfung: Grund und Werkrealschule Pfalzgrafenweiler

Hauptschulabschlussprüfung: Grund und Werkrealschule Pfalzgrafenweiler

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bewegte Schule.
Fit für die Zukunft.
Hauptschulabschlussprüfung

Hauptbereich

Die Hauptschulabschlussprüfung in Baden-Württemberg

Mögliche Optionen sind

  • Hauptschulabschluss in Klasse 9
  • Hauptschulabschluss in Klasse 10
     

1. Aus welchen Teilen besteht die Hauptschulabschlussprüfung?

  • Schriftliche Prüfungen
  • Kommunikationsprüfung (im Fach Englisch)
  • Projektarbeit
  • Freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und / oder Mathematik

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch (180 Minuten), Mathematik (135 Minuten) und Englisch (120 Minuten).

Die Sprachprüfung besteht aus einer 15-minütigen mündlichen Prüfung im Fach Englisch.

Die Projektarbeit wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält.

Auf Antrag des Schülers kann in Deutsch und / oder Mathematik eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden (Dauer: 15 Minuten).

 

2. Wie errechnen sich die Noten im Hauptschulabschlusszeugnis?

Die Gesamtleistung in den Prüfungsfächern errechnet sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistungen.

Bei der Ermittlung der Prüfungsleistung in den Fächern Deutsch und Mathematik zählt die Note in der schriftlichen Prüfung dreifach, die Note in der (freiwilligen) mündlichen Prüfung einfach. 

Bei der Ermittlung der Prüfungsleistung im Fach Englisch zählt die Note der schriftlichen Prüfung dreifach, die Note in der Sprachprüfung zweifach.

Die in der Projektarbeit erreichte Leistung geht als eigene Note in das Abschlusszeugnis ein.

In den Fächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresnoten als Gesamtleistungen.

 

3. Wann ist die Hauptschulabschlussprüfung bestanden?

… wenn der Durchschnitt der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer besser als 4,5 ist.

… wenn die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem Prüfungsfach geringer als mit der Note „4“ bewertet wird. Sind die Gesamtleistungen in zwei Prüfungsfächern geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet, ist die Prüfung bestanden, wenn für eines dieser Fächer ein Ausgleich gegeben ist.

Ausgeglichen werden können …Prüfungsfach mit der Note 6

Prüfungsfach mit der Note 6

Note 1 in einem Prüfungsfach      oder    Note 2 in zwei Prüfungsfächern

Prüfungsfach mit der Note 5

Note 2 in einem Prüfungsfach     oder     Note 3 in zwei Prüfungsfächern

… wenn die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei maßgebenden Fächern geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet sind, wobei ein „ungenügend“ wie zwei „mangelhaft“ gewertet wird.

 

4. Was geschieht, wenn die Hauptschulabschlussprüfung nicht bestanden wird?

Wird die Prüfung in Klasse 9 nicht bestanden, kann sie nach Besuch der Klasse 10 einmal wiederholt werden.

Wird die Prüfung in Klasse 10 nicht bestanden, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 10 (nicht an der Werkrealschule Pfalzgrafenweiler) einmal wiederholt werden, sofern an ihr nicht bereits in Klasse 9 erfolglos teilgenommen wurde.

Hier gelangen Sie zum Link des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport